Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 monatliche Beiträge
01 Kinder bis vollendete 13 Jahre € 6,00
02 Jugendliche bis vollendete 17 Jahre € 8,00
03 Erwachsene ab 18 Jahre € 12,00
04 Ehrenmitglieder kostenfrei
05 Fördernde Mitglieder € 4,00
06 Schwerbehinderte Ermäßigung i.H.v. € 2,00 (Nachweis erforderlich)
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die ARAG-Sportversicherung.
- Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich zum 01. März und 01. September des jeweiligen Kalenderjahres fällig und durch Lastschrifteinzug vom Girokonto abgebucht.
- Bei ausstehenden, fälligen Zahlungen werden Mahngebühren i. H. v. € 10,00 erhoben.
- Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50 % des Jahresbeitrages.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Vorstandes gesonderte Umlagen zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
- Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
§ 3 Vereinsstunden für Vereinsmitglieder
- Von jedem Mitglied im Alter von 18 bis einschließlich 69 Jahren sind jährlich vier Vereinsstunden zu leisten.
- Alternativ werden für jede nicht geleistete Vereinsstunde zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres € 10,00 fällig.
- Fördernde und Ehrenmitglieder sind von der Zahlung für nicht geleistete Vereinsstunden befreit.
Rehna, 05.09.2020
Der Vorstand