Kinderschutzkonzept
Rehnaer Sportverein e.V.
Stand: 17.02.2026
Verein: Rehnaer Sportverein e.V.
Adresse: Forstweg 41, 19217 Rehna
Kinderschutzbeauftragte/
Kinderschutzbeauftragter:
Christopher Scheffel
Kontakt:
0174 2038635
christopher.scheffel@rehnaer-sv.de
1. Präambel
Der RSV steht für Fairness, Respekt und Gemeinschaft. Kinder und Jugendliche sind ein zentraler Bestandteil
unseres Vereinslebens. Wir tragen Verantwortung dafür, dass sie sich bei uns sicher, wertgeschätzt und geschützt fühlen.
Ziel dieses Kinderschutzkonzeptes ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt – insbesondere körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt – sicherzustellen.
2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
- alle Mitglieder des Vereins,
- alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, Trainer/Trainerinnen, Übungsleiter/ Übungsleiterinnen und Betreuungspersonen sowie für
- alle Gäste, Eltern und Begleitpersonen bei Vereinsveranstaltungen, Aktivitäten, Trainings, Wettkämpfen, Freizeiten und sonstige Angebote des RSV
3. Grundsätze und Leitbild
Wir verpflichten uns:
- Kinder und Jugendliche zu schützen und ihre Rechte zu achten,
- eine gewaltfreie, respektvolle und inklusive Vereinsatmosphäre zu fördern,
- aufmerksam mit möglichen Gefährdungen umzugehen,
- alle Beteiligten im Verein regelmäßig über Kinderschutz zu informieren.
4. Zuständigkeiten
Kinderschutzbeauftragte/ Kinderschutzbeauftragter:
Christopher Scheffel
Telefon: 0174 2038635
E-Mail:
christopher.scheffel@rehnaer-sv.de
Aufgaben:
- Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder,
- Entgegennahme und Dokumentation von Hinweisen,
- Beratung bei Verdachtsfällen,
- Kontaktperson für Jugendamt, Polizei und Fachberatungsstellen,
- Organisation von Präventionsmaßnahmen und Schulungen.
5. Präventionsmaßnahmen
5.1 Erweiterte Führungszeugnis:
Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Vorstandsmitglieder, Trainer/Trainerinnen, Übungsleiter/Übungsleiterinnen, Betreuungspersonen,
Jugendwart/Jugendwartin etc.), müssen alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
5.2 Selbstverpflichtungserklärung:
Alle Ehrenamtlichen unterschreiben eine Erklärung, dass sie:
- die Rechte und Grenzen von Kindern achten,
- keine Form von Gewalt anwenden,
- sich an die Regeln des Vereins halten.
5.3 Schulung & Sensibilisierung:
Regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz, Prävention sexualisierter Gewalt und Verhalten im Verdachtsfall.
5.4 Verhaltenskodex:
- respektvoller Umgang miteinander,
- keine Diskriminierung, Beleidigung oder körperliche Übergriffe,
- angemessene körperliche Nähe,
- Kommunikation transparent und nachvollziehbar gestalten.
6. Verfahren bei Verdacht oder Vorfall
6.1 Erste Einschätzung:
- Ruhe bewahren, das Kind ernst nehmen.
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
- Alles zeitnah dokumentieren.
6.2 Meldung:
- Der Kinderschutzbeauftragte (Christopher Scheffel) wird informiert.
- In Abwesenheit kann ein anderes Vorstandsmitglied informiert werden.
6.3 Interne Klärung:
- Bewertung der Situation gemeinsam im Vorstand mit Fachberatung.
- Bei Bedarf: Einschaltung von Fachstellen oder Jugendamt
6.4 Externe Meldung:
- In akuten Gefährdungssituationen: Polizei oder Jugendamt sofort informieren.
- Ansprechpartner:
Jugendamt Nordwestmecklenburg
Telefon: 03841 340405100
6.5 Schutzmaßnahmen:
- ggf. sofortige Freistellung der betroffenen Person,
- Betreuung und Schutz des betroffenen Kindes sicherstellen,
- Eltern (sofern unbeteiligt) informieren.
7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche sollen ihre Meinung frei äußern können.
- Wir fördern Mitbestimmung bei Vereinsaktivitäten.
- Es gibt feste Ansprechpartner (z. B. Jugendwart, Kinderschutzbeauftragter).
8. Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
Das Kinderschutzkonzept wird auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
Aushang des Kontakts zum Kinderschutzbeauftragten im Schaukasten der Sporthalle.
Information an alle neuen Mitglieder und Eltern.
9. Evaluation und Weiterentwicklung
Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft (mindestens alle zwei Jahre) und bei Bedarf aktualisiert.
Änderungen werden durch den Vorstand beschlossen.
10. Schlussbemerkung
Der RSV versteht Kinderschutz als dauerhafte Aufgabe und Haltung. Nur durch gemeinsame Aufmerksamkeit und Offenheit kann der Verein ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche bleiben.
Beschlossen durch den Vorstand des RSV
am 18.03.2026
Unterschriften:
gez. Anett Reuter gez. Mario Weinkauf gez. Christopher Scheffel
1.Vorsitzende 2. Vorsitzender Verantwortlicher Kinderschutz
Anett Reuter Mario Weinkauf Christopher Scheffel