Kinderschutzkonzept

Rehnaer Sportverein e.V.

 

 

Stand:    17.02.2026                         
Verein:    Rehnaer Sportverein e.V.   
Adresse: Forstweg 41, 19217 Rehna

 

 

Kinderschutzbeauftragte/ 

Kinderschutzbeauftragter:

 

Christopher Scheffel

 

Kontakt:

 

0174 2038635

 

christopher.scheffel@rehnaer-sv.de

 


1. Präambel

 

Der  RSV steht für Fairness, Respekt und Gemeinschaft. Kinder und Jugendliche sind ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens. Wir tragen Verantwortung dafür, dass sie sich bei uns sicher, wertgeschätzt und geschützt fühlen.
 

Ziel dieses Kinderschutzkonzeptes ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt – insbesondere körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt – sicherzustellen.

 


2. Geltungsbereich

 

Dieses Konzept gilt für:

  • alle Mitglieder des Vereins,
  • alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, Trainer/Trainerinnen, Übungsleiter/ Übungsleiterinnen und Betreuungspersonen sowie für
  • alle Gäste, Eltern und Begleitpersonen bei Vereinsveranstaltungen, Aktivitäten, Trainings, Wettkämpfen, Freizeiten und sonstige Angebote des RSV


3. Grundsätze und Leitbild

 

Wir verpflichten uns:

  • Kinder und Jugendliche zu schützen und ihre Rechte zu achten,
  • eine gewaltfreie, respektvolle und inklusive Vereinsatmosphäre zu fördern,
  • aufmerksam mit möglichen Gefährdungen umzugehen,
  • alle Beteiligten im Verein regelmäßig über Kinderschutz zu informieren.


 

        4. Zuständigkeiten

 

Kinderschutzbeauftragte/ Kinderschutzbeauftragter: 

 

Christopher Scheffel

 

Telefon:         0174 2038635

E-Mail:           christopher.scheffel@rehnaer-sv.de
 

Aufgaben:

  • Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder,
  • Entgegennahme und Dokumentation von Hinweisen,
  • Beratung bei Verdachtsfällen,
  • Kontaktperson für Jugendamt, Polizei und Fachberatungsstellen,
  • Organisation von Präventionsmaßnahmen und Schulungen.


 

5. Präventionsmaßnahmen

 

  5.1 Erweiterte Führungszeugnis:

 

Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Vorstandsmitglieder, Trainer/Trainerinnen, Übungsleiter/Übungsleiterinnen, Betreuungspersonen,

Jugendwart/Jugendwartin etc.), müssen alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

 

  5.2 Selbstverpflichtungserklärung:

 

       Alle Ehrenamtlichen unterschreiben eine Erklärung, dass sie:

  • die Rechte und Grenzen von Kindern achten,
  • keine Form von Gewalt anwenden,
  • sich an die Regeln des Vereins halten.

 

  5.3 Schulung & Sensibilisierung:

 

Regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz, Prävention sexualisierter Gewalt und Verhalten im Verdachtsfall.

 

  5.4 Verhaltenskodex:

 

  • respektvoller Umgang miteinander,
  • keine Diskriminierung, Beleidigung oder körperliche Übergriffe,
  • angemessene körperliche Nähe,
  • Kommunikation transparent und nachvollziehbar gestalten.


  

6. Verfahren bei Verdacht oder Vorfall

 

  6.1 Erste Einschätzung:

 

  • Ruhe bewahren, das Kind ernst nehmen.
  • Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
  • Alles zeitnah dokumentieren.

  6.2 Meldung:

 

  • Der Kinderschutzbeauftragte (Christopher Scheffel) wird informiert.
  • In Abwesenheit kann ein anderes Vorstandsmitglied informiert werden.

 

  6.3 Interne Klärung:

 

  • Bewertung der Situation gemeinsam im Vorstand mit Fachberatung.
  • Bei Bedarf: Einschaltung von Fachstellen oder Jugendamt

 

  6.4 Externe Meldung:

 

  • In akuten Gefährdungssituationen: Polizei oder Jugendamt sofort informieren.
  • Ansprechpartner:
    Jugendamt Nordwestmecklenburg
    Telefon: 03841 340405100

 

  6.5 Schutzmaßnahmen:

 

  • ggf. sofortige Freistellung der betroffenen Person,
  • Betreuung und Schutz des betroffenen Kindes sicherstellen,
  • Eltern (sofern unbeteiligt) informieren.

 


7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

  • Kinder und Jugendliche sollen ihre Meinung frei äußern können.
  • Wir fördern Mitbestimmung bei Vereinsaktivitäten.
  • Es gibt feste Ansprechpartner (z. B. Jugendwart, Kinderschutzbeauftragter).

 


8. Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz

 

Das Kinderschutzkonzept wird auf der Vereinswebsite veröffentlicht.

Aushang des Kontakts zum Kinderschutzbeauftragten im Schaukasten der Sporthalle.

Information an alle neuen Mitglieder und Eltern.

 


9. Evaluation und Weiterentwicklung

 

Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft (mindestens alle zwei Jahre) und bei Bedarf aktualisiert.
Änderungen werden durch den Vorstand beschlossen.

 


10. Schlussbemerkung

 

Der RSV versteht Kinderschutz als dauerhafte Aufgabe und Haltung. Nur durch gemeinsame Aufmerksamkeit und Offenheit kann der Verein ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche bleiben.

 


 

 

Beschlossen durch den Vorstand des RSV

am 18.03.2026

 

Unterschriften:

gez. Anett Reuter      gez. Mario Weinkauf         gez. Christopher Scheffel


1.Vorsitzende            2. Vorsitzender            Verantwortlicher Kinderschutz 

Anett Reuter              Mario Weinkauf                  Christopher Scheffel